Verbessern Sie Ihre Lebensbedingungen!
Am 1. Januar 2007 wurde das Reglement über die Mitfinanzierung von Rollstühlen für Personen im AHV-Alter geändert.
Pro Senectute Freiburg bietet ihren Kundinnen und Kunden einen qualitativ hochwertigen Service zu günstigen Bedingungen an.
5-Jahres-Servicepaket
Ein Rollstuhl wird für 5 Jahre zur Verfügung gestellt.
- Rollstuhl : CHF 1'200.- oder CHF 1'400.- (wovon CHF 900.- durch die AHV abgedeckt sind).
- Kosten für den Kunden: CHF 300 oder CHF 500 (+ administrative Kosten von CHF 50)Fauteuil roulant : CHF 1'200.- ou CHF 1'400.- (davon sind CHF 900.- von der AHV übernommen).
Unsere Leistungen und Konditionen
- Erledigung der administrativen Abläufe, mit der Möglichkeit einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung;
- Service mit persönlicher Beratung und individueller Anpassung: (Breite des Stuhls, Beinstützen, angepasste Armlehnen, usw.)
- Bei nicht bestimmungsgemässer Verwendung können Reparatur kosten anfallen;
- Ersatzrollstuhl während der Reparatur verfügbar;
- Während der gesamten fünfjährigen Vertragslaufzeit tauschen wir Ihren Rollstuhl aus, wenn er nicht mehr für Ihre Bedürfnisse geeignet ist;
- Keine administrativen Sorgen: Sie müssen sich um nichts kümmern, indem Sie eine Vollmacht und ein Formular zur Zahlungsanforderung an Dritte unterschreiben;
- Der AHV-Beitrag wird direkt an Pro Senectute überwiesen, die alle administrativen Abläufe für Sie erledigt;
Pro Senectute bleibt während der Vertragsdauer und bis zum Vertragsende Eigentümerin des Rollstuhls, den Sie als Nutzniesserin verwenden können;
- Um die Nutzniessung an einem Rollstuhl zu erhalten, bezahlen Sie einfach CHF 300 oder CHF 500 an Pro Senectute innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung des Rollstuhls;
- + Verwaltungskosten: CHF 50.