Gebäude Diabolo Menthe

Seit 2015 ist "Diabolo Menthe" in der Passage du Cardinal 18 in Freiburg ein Lebensort für selbstständige Senioren, welcher 42 Wohnungen beherbergt und den Mietern den Service eines "sozialen Hauswartes" bietet.

Wohnungen angepasst an Ihre Bedürfnisse

Pro Senectute Fribourg bietet in den Wohnungen des Gebäudes Diabolo Menthe einen Hauswart-Service an. Durch einen Sozialreferenten, der zum Team der Stiftung gehört, wird jedem der Bewohner der 42 Wohnungen in der Anlage, die einer Basler Pensionskasse gehören, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In regelmässigen Abständen werden Gruppenaktivitäten organisiert, an denen die Senioren teilnehmen, die die Cafeteria und die Konferenzräume des Ortes nutzen.

Sozial-Hauswart

Der Begriff "soziale Betreuung" bedeutet "soziale Aufsicht" durch eine Bezugsperson. Es werden keine medizinischen Leistungen angeboten. Die Bezugsperson wohnt nicht im Gebäude, ist aber werktags, von Montag bis Freitag, vormittags und/oder nachmittags während der Bürozeiten anwesend. Während dieser Zeiten ist auch das Empfangspersonal der Pro Senectute erreichbar.

Die Aufgabe des Sozial-Concierge ist es, die Mieter einzeln oder in Gruppen zu unterstützen, indem er Treffen leitet und regelmässige Ausflüge und Mahlzeiten organisiert. Der soziale Concierge-Service ermöglicht es den Bewohnern, in Ruhe zu leben, beruhigt durch die Anwesenheit des sozialen Referenten, der die Mieter auf Wunsch regelmässig besucht.

Inklusive Prestationen

Der Sozialberater hört sich die Bedürfnisse der Mieter an, versorgt sie mit den gewünschten Informationen und erleichtert ihnen das tägliche Leben, indem er den Kontakt zu den entsprechenden Personen oder Organisationen herstellt (Sozialarbeiter, sozialmedizinische Dienste, lokale Organisationen usw.).

Es bewertet die individuellen Bedürfnisse jedes Mieters, um geeignete Dienstleistungen vorzuschlagen, zu implementieren und sie in ihrer Entwicklung zu begleiten.

Sie organisiert eine tägliche Überwachung während der Arbeitstage, wenn dies gewünscht wird.

Auf Wunsch wird der Sozialreferent :

  • besucht die Mieter,
  • organisiert Ausflüge mit verschiedenen Dienstleistern,
  • bestellt Mahlzeiten zu Hause,
  • veranlasst die Lieferung von Medikamenten, organisiert den Fernalarm,
  • den Reinigungsdienst,
  • häusliche Pflege,
  • ruft den diensthabenden Arzt an,
  • und hilft bei der Wäsche, wenn nötig.

Pro Senectute behält sich vor, je nach Häufigkeit der ambulanten Betreuung einzelne Leistungen in Rechnung zu stellen (diese Beträge sind durch Zusatzleistungen abgedeckt).

In Notfällen bringt der Sozialreferent den diensthabenden Arzt in die Wohnung des Mieters, in die Arztpraxis oder in die Notaufnahme (Kanton Freiburg), wenn die Familie nicht erreichbar ist und je nach Verfügbarkeit.

Ausserhalb der Bürozeiten konsultieren Sie die Liste der Notrufnummern.

Pro Senectute behält sich vor, einzelne Fahrten je nach Häufigkeit zu verrechnen (diese Beträge sind in den Ergänzungsleistungen enthalten).

Aktivitäten und Ausflüge werden den Mietern frei angeboten, manchmal kostenlos oder gegen eine Gebühr.

Der Sozialbetreuer ist die erste Anlaufstelle bei technischen Problemen (Waschmaschine, Tumbler, Haushaltsgeräte, etc.) und informiert die Verwaltung, die für die Beauftragung der Reparaturen zuständig ist. Sie arbeitet eng mit der Geschäftsleitung zusammen.

Sie verwaltet die Nutzung der Gemeinschaftsräume (Cafeteria, Waschküche, Versammlungsräume, Einkauf von Waren).

Sie kümmert sich um die Organisation und Aufgabenverteilung für den Garten und die Blumen.

Der soziale Referent fungiert als Mediator bei Konflikten.

Vertragliche Aspekte


Die sozialen Betreuungsleistungen, für die die Pauschale CHF 250.00 beträgt, sind Bestandteil eines separaten Vertrages zwischen dem Mieter und der Stiftung Pro Senectute Freiburg. Dieser Vertrag ist jedoch weiterhin vollständig an die Unterzeichnung des zwischen dem Mieter und dem Eigentümer, vertreten durch die Adimmo AG und die Verwaltungsgesellschaft Weck Aeby SA, abgeschlossenen Mietvertrags gebunden.

Der Betrag der sozialen Betreuung kann in der Ergänzungsleistungsabrechnung (EL) berücksichtigt werden.

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